'''Eierlikör''' ist ein aus der Gruppe der e und wird unter anderem aus , und hergestellt. In der hat Eierlikör einen von mindestens 14, typischerweise um 20 .
Als '''Advocaat''' (auch ''Avocat'', ''Advocat'') darf nur ein Eierlikör bezeichnet werden, der mindestens 140 g Eigelb je Liter und mindestens 150 g je Liter beinhaltet.
Gesetzliche Bestimmungen
Eierlikör
Eierlikör ist gem. Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Anhang II Nr. 41 der definiert als , die aus (Agraralkohol), einem Destillat oder Brand gewonnen wird und als weitere Bestandteile Eigelb, Eiweiß sowie Zucker oder Honig enthält. Eine Aromatisierung des Likörs mit natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen ist erlaubt.
Während viele Hausrezepte für Eierlikör noch weitere Zutaten wie Sahne oder Milch aufweisen, dürfen als ?Eierlikör? gehandelte Produkte nur mit den in der EU-Spirituosenverordnung aufgeführten Zutaten hergestellt werden. Die Liste ist nach einem Urteil des aus dem Jahr 2017 insoweit als abschließend anzusehen und nicht als Mindestanforderung.
Likör mit Eizusatz
Spirituosen, die die Voraussetzungen für die Verkehrsbezeichnung ?Eierlikör? nicht erfüllen, können als ?Likör mit Eizusatz? bezeichnet werden. Dabei handelt es sich gem. Art. 9 Abs. 1 i. V. m. Anhang II Nr. 42 der EU-Spirituosenverordnung um eine ?Spirituose, aromatisiert oder nicht, die aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, einem Destillat und/oder Brand gewonnen wird und als charakteristische Bestandteile hochwertiges Eigelb und Eiweiß sowie Zucker oder Honig enthält.?
Zutatenliste
Eierlikör braucht wie alle Spirituosen nicht mit einer Liste der Zutaten gekennzeichnet zu werden (Artikel 16 Abs. 4 der ? LMIV, zuvor LMKV nicht angegeben werden.
Lebensmittelsicherheit und Haltbarkeit
Durch den Genuss von fachgerecht und hygienisch hergestelltem und gelagertem Eierlikör mit 14 % Vol oder mehr Alkoholgehalt besteht keine Gefahr, an zu erkranken, da darin nicht überlebensfähig sind. Ist der Alkoholgehalt geringer, etwa bei selbstgemachtem Eierlikör oder durch Herstellungsfehler oder weil die Alkoholkonzentration durch Verdünnung, unsachgemäße Lagerung oder andere Einflüsse abgesenkt ist, dann ist diese Sicherheit nicht mehr gegeben.
Bei Erzeugnissen aus kleingewerblicher Herstellung weicht der tatsächliche Alkoholgehalt oft vom angegebenen Wert ab und unterschreitet dabei teilweise den vorgeschriebenen Mindestwert, weil den Herstellern die Ausstattung oder Fähigkeit zur Messung des Alkoholgehalts fehlt und die rechnerische Bestimmung fehleranfällig ist.
Eierlikör sollte kühl und dunkel aufbewahrt werden. Es wird empfohlen, ihn angebrochen innerhalb von sechs Monaten aufzubrauchen, ungeöffnet in zwölf. Dabei besteht allerdings keine gesundheitliche Gefahr durch bakteriellen , es leidet nur mit der Zeit der Geschmack. Außerdem kann auch die Konsistenz unangenehm werden.
Weblinks
Einzelnachweise
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Eierlikör aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Der Artikel kann hier bearbeitet werden.